Arbeitsrichtlinien und Grundlagen
 
    KACHEL Kälte & Klima war Mitglied der Berufsgenossenschaft Maschinenbau- und Kleineisenindustrie. Die Beschäftigung von Mitarbeitern erfolgte nach behördlichen und arbeitsrechtlichen Grundsätzen.

    Die Abwicklung von Arbeiten an Projekten war seitens der Verfügbarkeit von Mitarbeitern, Hilfsmitteln und Unterstützung von Lieferanten sichergestellt. Ebenso war der Versicherungsschutz auf umfangreiche Projekte abgestimmt.

    Die eingesetzten Mitarbeiter waren Fachkräfte, die durch interne und externe Schulungsmaßnahmen auf dem jeweils aktuellsten Stand der Vorschriften und Anlagentechniken ausgebildet worden sind.

    Alle zur Ausführung kommenden Arbeiten wurden streng nach den Richtlinien und Rechtsvorschriften der DIN, VDE, UVV/VBG 20 und § 19 Wasserhaushaltsschutzgesetz ausgeführt.

    Zum Einsatz kamen ausschließlich zugelassene Produkte mit Prüfzeugnissen. Kälteanlagen wurden vor Inbetriebnahme nach VBG 20 geprüft. Über ausgeführte Arbeiten wurden Abnahmeprotokolle ausgestellt. KACHEL übernahm die Gewährleistung aller ausgeführten Arbeiten.

    Logo ÜWG

    KälteanlagenbauerinnungÜber die Mitgliedschaft in der Kälteanlagenbauer-lnnung und der ÜWG, einem Zusammenschluß etablierter Unternehmen der Kälte- und Klimatechnik, hatte KACHEL Kälte & Klima sich verpflichtet, seit dem 31. Dezember 1993 auf den Einsatz von FCKW in neuen Anlagen zu verzichten, sowie Arbeitskontrollen unabhängiger Prüfer zu akzeptieren. KACHEL Kälte & Klima setzte sich für ein gefahrloses Recycling und Entsorgen von Kältemitteln ein und war "Anerkannter Entsorgungsbetrieb für Kältemitttel". Dies ist durch das Qualitätssiegel Kältemittelentsorgung 

    e. V. nachgewiesen.

    Siegel Kältemittelentsorgung

     

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